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Freie soziale Medien retten – Digitale Medien-Staatsvertrag verhindern

Das ist die Petition:

An die Gründer und Inhaber der sozialen Medien

Die deutsche Regierung plant, die sozialen Plattformen unter staatliche Aufsicht zu stellen und entsprechend zu zensieren. Ich appelliere an Sie, dagegen schärfsten Widerstand zu leisten. Die staatliche Aufsicht würde bedeuten, dass künftig vorrangig Parteivertreter von SPD, CDU und Grüne auf sämtlichen Plattformen wie X, Facebook, Instagram und YouTube über Auffindbarkeit und Prominenz von Inhalten entscheiden. Der Ansatz, staatlich zu bestimmen, welche Informationen die Bürger noch finden und lesen dürfen und welche nicht, stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit dar.

Ein freies Internet ist unverzichtbarer Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Ich ersuche Sie in aller Dringlichkeit: Nutzen Sie Ihre Ressourcen und machen Sie gegen die deutschen Zensurpläne mobil. Verteidigen Sie die Freiheit von Social Media gegen jede parteipolitische wie staatliche Sabotage.

Englische Übersetzung:

The German government plans to place social media platforms under government oversight and censor them accordingly. I urge you to mount the strongest possible resistance to this. Government oversight would mean that, in the future, representatives of the SPD, CDU, and the Greens would primarily decide which content appears and how prominently it is displayed on all platforms such as X, Facebook, Instagram, and YouTube. The approach of having the government determine which information citizens are still allowed to find and read—and which they are not—constitutes a serious infringement on freedom of expression and freedom of information.

A free internet is an indispensable component of a vibrant democracy. I appeal to you with the utmost urgency: Use your resources and mobilize against Germany’s censorship plans. Defend the freedom of social media against any sabotage, whether from political parties or the state.

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Hintergrundinformationen

Die Sichtbarkeit von Inhalten in sozialen Netzwerken, Suchmaschinen und Videoplattformen ist in der heutigen digitalen Informationsgesellschaft der entscheidende Faktor für Reichweite. Wer oben in den Timelines, Feeds oder Suchergebnissen erscheint, erreicht Millionen von Nutzern. Beiträge, die weiter unten landen oder gar nicht angezeigt werden, bleiben dagegen weitgehend unsichtbar.

Die Bundesländer möchten diese Sichtbarkeit künftig vollständig unter ihre Kontrolle bringen und arbeiten deshalb an einem neuen „Digitalen Medien-Staatsvertrag“ (DMStV). Dieser neue Staatsvertrag baut auf dem Medienstaatsvertrag von 2020 auf. Damals wurden erstmals große Plattformen wie soziale Netzwerke unter die Aufsicht der Landesmedienanstalten gestellt und ein Verfahren zur besseren Auffindbarkeit bestimmter Inhalte auf Benutzeroberflächen eingeführt. Mit dem DMStV soll dieser Ansatz nun deutlich erweitert werden: Statt nur ganze Medienangebote als besonders wertvoll zu kennzeichnen, sollen künftig auch einzelne Beiträge gezielt priorisiert werden können.

Die wichtigsten Instrumente dafür sind Eingriffe in die Algorithmen der Plattformen. Durch sogenanntes Nudging – also subtile Anpassungen der Empfehlungssysteme – sollen als „verlässlich“ oder besonders relevant eingestufte Inhalte leichter nach oben gespült werden, ohne dass die Nutzer es direkt bemerken.

Ergänzt werden diese Maßnahmen durch erweiterte Befugnisse der Medienaufsicht. Unzulässige Inhalte sollen nicht nur nachträglich geahndet, sondern aktiv entfernt werden können. Dafür sind zusätzliche rechtliche Tatbestände vorgesehen. Gleichzeitig wird über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz nachgedacht, um Inhalte bereits vor dem Hochladen oder automatisiert auf mögliche Verstöße zu prüfen und so schneller eingreifen zu können. Die geplanten Regelungen gehen damit deutlich über die bisherige Plattformregulierung hinaus. Sie sollen noch in diesem Sommer als neuer Staatsvertrag verabschiedet werden. Dazu ist die Zustimmung aller 16 Bundesländer erforderlich. Die Medienaufsichtsbehörden der Länder sind maßgeblich an der Ausarbeitung beteiligt.

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