Kein Ausschluss von Andersdenkenden - Wider die linken Haltungskirchen
Das ist die Petition:
EKD und Deutschen Bischofskonferenz haben angekündigt, AfD-Mitglieder von kirchlichen Ehrenämtern auszuschließen. Ich rufe Sie auf, diese ungeheuerliche, beispiellos opportunistische Entscheidung zu widerrufen. Die Ausgrenzung und Herabsetzung von Menschen mit politisch kontroversen Auffassungen widersprechen in eklatanter Weise der biblischen Botschaft und dem Wirken Christi als unseren Erlöser. Die Kirchen müssen versöhnen und zu verständigen suchen, anstatt Menschen nach weltanschaulichen Positionen zu selektieren und auszustoßen. Widerrufen Sie diese durch und durch parteipolitische Entscheidung, wenn Sie der Autorität der Kirche, der Sie vorstehen, nicht noch mehr Schaden zufügen wollen.
1.846 Mal Haben diese Meinungsführer die Petition schon erhalten:
- Georg Bätzing Bischofskonferenz 1.846 Mal
- Kirsten Fehrs EKD 1.846 Mal
- Herwig Gössl Bischofskonferenz 1.846 Mal
- Volker Jung EKD 1.846 Mal
- Franz Jung Bischofskonferenz 1.846 Mal
- Heiner Koch Bischofskonferenz 1.846 Mal
- Peter Kohlgraf Bischofskonferenz 1.846 Mal
- Christian Kopp EKD 1.846 Mal
- Thorsten Latzel EKD 1.846 Mal
- Ralf Meister EKD 1.846 Mal
Hintergrundinformationen
Robust gehen hohe Funktionäre der Kirchen als selbsternannte Demokratieschützer gegen kritische Andersdenkende vor. AfD-nahen Christen, die sich in der Partei engagieren, droht nicht nur der Ausschluss von kirchlichen Ämtern wie Ehrenämtern, sondern auch das Berufsverbot bis hin zur Kündigung.
So wurde mit Martin Michaelis bereits der erste evangelische Pfarrer von seinen Aufgaben entbunden und muss überdies mit einem Disziplinarverfahren rechnen. Michaelis´ „Vergehen“: Er gab als Parteiloser seine Stadtrat-Kandidatur für die AfD in Quedlinburg bekannt.
Diakonie-Chef Rüdiger Schuch legte nach. In einem Interview drohte der Präsident des Diakonischen Werks allen Beschäftigten unverhohlen mit Kündigung, sollte diese die AfD unterstützen.
Justiziare der katholischen Kirche beraten über eine Neuregelung im kirchlichen Arbeitsrecht, die es ermöglicht, AfD-Mitgliedern die Teilhabe an kirchlichen Gremien zu blockieren beziehungsweise diese rechtlich abgesichert aus Kirchenräten auszuschließen.
Es ist abzusehen, daß neben Unvereinbarkeitschbeschlüssen gegen AfD-Christen noch weitere folgen werden. Befinden wir uns am Beginn einer kirchlichen Säuberungswelle gegen Andersdenkende?